Oralchirurgie

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik umfasst.

Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie und Parodontologie) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen.

Heutzutage ist die frühzeitige Entfernung ein Standardeingriff. Bei über 50% der Bundesbürger ist für die Weisheitszähne der Kiefer zu klein. Schmerzen, Entzündungen, Zahnverschiebungen sind häufige Folgen. Heutzutage ist die frühzeitige Entfernung daher ein Standardeingriff. 

Ein Oralchirurg ist speziell ausgebildet, auch tief im Kiefer (verlagerte) liegende Weisheitszähne schmerzlos und sicher zu entfernen. Der Eingriff kann in Lokalanästhesie problemlos ausgeführt werden. Bei fachkundiger Betreuung nach der Operation sind früher gefürchtete Beschwerden minimal.

Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um ein operatives Verfahren, das dem Oralchirurgen erlaubt, Zähne zu erhalten, deren Wurzeln bereits durch Entzündungen stark geschädigt sind. 
Hierbei werden wenige Millimeter der Wurzelspitze abgetrennt. Nach erfolgreichem Eingriff bleibt der Zahn stabil und kann für Zahnersatzmaßnahmen verwendet werden. Der Eingriff kann unter Lokalanästhesie von einem Oralchirurgen durchgeführt werden.

Durch Entwicklungsstörungen bleiben manchmal Zähne im Kiefer liegen. Ihre Entfernung kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. 

Im einzelnen sind Entzündungen, Geschwulstbildung und Abbau benachbarter Wurzeln als Gründe zu nennen. Der Eingriff kann in Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) oder Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) im Operationsbereich eines Oralchirurgen problemlos durchgeführt werden.

Kieferhöhlenentzündungen haben ihren Ursprung in der Erkrankung der Nase und der Zähne. Gehen die Beschwerden von den Zähnen aus, fällt der Eingriff in den Zuständigkeitsbereich eines Oralchirurgen. Bei dem Eingriff wird die Kieferhöhle eröffnet, krankes Gewebe unter weitgehender Erhaltung der martialischen Kieferhöhlenschleimhaut entfernt. Zeitgemäß ist ein minimalinvasives Vorgehen, beispielsweise ist der Einsatz von Endoskopen möglich.

Bei Verletzungen im Zahn oder Kieferbereich, wie sie etwa durch Unfälle entstehen, ist es dem Oralchirurgen durch seine Ausbildung möglich, die erforderlichen rekonstruktiven Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört die Wiedereinsetzung verlorengegangener Zähne, das Schienen von Kieferbrüchen oder die Versorgung von Weichteilgewebe im Mund und Kieferbereich.

Speicheldrüsenerkrankungen gehen einher mit Schwellung und Schmerzen unter der Zunge oder vor dem Ohr.
In der Regel nehmen die Beschwerden in Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme zu. Ursächlich sind Entzündungen der entsprechenden Speicheldrüse oder Verstopfung des Drüsenausführungsgang durch sogenannte Speichelsteine. Die Behandlung der Entzündung erfolgt medikamentös, während die Speichelsteine chirurgisch entfernt werden sollten. Der Eingriff kann unter Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung) im Operationsbereich durchgeführt werden.

Häufige Anzeichen einer Kiefergelenkerkrankung sind Gelenkknacken, Schmerzen der Gesichtsmuskulatur und Ohrenschmerzen. 

Frühzeitiger Therapiebeginn ist entscheidend für die Heilung. 

Dem Patienten wird das Tragen einer Aufbißschiene verordnet. Unterstützend wirken Muskelentspannungsübungen, Lymphdrainagen und Gesichtsmassagen. Anschließend sollte die Ursache (Zahnfehlstellung, das Fehlen von Zähnen, falscher Biss) beseitigt werden. 

Chirurgische Eingriffe sind in der Regel nicht notwendig.

Die zahnärztlichen und die zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen von Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen bedarf spezieller Vorsichtsmaßnahmen. 

Wenn aus allgemeinmedizinischen Gründen Medikamente eingenommen werden müssen, gilt es die Wechselwirkung mit den zahnmedizinischen Präparaten zu berücksichtigen. 

Bei schweren Herzerkrankungen beispielsweise ist die Wahl des richtigen Lokalanästhetikums von größter Bedeutung. 

Patienten mit Gerinnungsstörungen bedürfen einer speziellen chirurgischen Technik und Nachbehandlung, um Blutungen zu vermeiden. Ein Oralchirurg ist dafür ausgebildet, die Gefahren richtig einzuordnen und nötige Maßnahmen zu ergreifen.

Entzündliche Erkrankungen, gut- und bösartige Geschwülste können zur Veränderungen von Mundschleimhäuten und Kieferknochen führen. 

Nach klinischer Untersuchung entscheidet der Oralchirurg, ob eine Gewebeprobenentnahme notwendig ist. Nach sicher vorliegendem Befund wird die entsprechende Therapie festgelegt. Sie kann sich auf medikamentöse Maßnahme beschränken, gegebenenfalls wird ein chirurgischer Eingriff notwendig werden. 

Diagnostik, Befunderhebung und Therapie solcher Erkrankungen sollten möglichst frühzeitig erfolgen, um den Behandlungserfolg zu optimieren.

Datei 08.02.18, 22 46 48

Dr. med. dent. Claus Westerberg

Fachzahnarzt für Oralchirurgie,
Master of Oral Medicine in Implantology

Tel.: 05451/2557
E-Mail: kontakt@dr-westerberg.de